Familienergänzende Kinderbetreuung
Seit dem 1. August 2018 ist das neue Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) in Kraft. Als kommunale Grundlage dient das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Dintikon. Das Kinderbetreuungsgesetz und das Reglement bezwecken die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern.
Die gesetzlichen Grundlagen sowie das Antragsformular, welche die Grundzüge für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung regeln, können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.