Gemeinde Dintikon

Kleinhandelsbewilligung und Meldung Wirtetätigkeit

Bewilligungspflicht

Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

Sie erhalten die Kleinhandelsbewilligung bei Ihrer Gemeinde.

Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Formular für Einzelanlässe aus. Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "Einreichen" drücken, wird das Formular elektronisch ans Lebensmittelinspektorat und an die Standortgemeinde übermittelt. Bitte drucken Sie das Formular zusätzlich aus und melden Sie sich bei der Standortgemeinde.

Meldung Einzelanlass

Damit die kommunale Kleinhandelsbewilligung (bei Ausschank von Spirituosen) rechtzeitig erteilt werden kann, reichen Sie bitte das Gesuch mindestens 30 Tage vor dem Anlass beim Gemeinderat Dintikon ein.

Meldepflicht

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass

  1. a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und
  2. b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) zu melden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kantons, bitte klicken Sie hier.