Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 21. November 2024
26.11.2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024 veröffentlicht:
EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024
- Genehmigung eines Kredits über Fr. 330'000 inkl. MWST für die Sanierung der Werke des Florawegs
- Genehmigung eines Kredits über Fr. 105'000 inkl. MWST für die Umlegung der Elektroleitung TS Berg in den Moosweg
- Genehmigung eines Kredits über Fr. 953'000 inkl. MWST für den Ersatz der Holzschnitzelheizung der Gemeindeliegenschaften auf der Parzelle Nr. 86
- Genehmigung Budget 2025, inklusive Festsetzung des Steuerfusses auf 98%
- Zusicherung der Gemeindebürgerrechte an:
6.1 Herr und Frau Bogdan Istrate und Ioana Zamfir-Istrate, mit den Kindern Lara Georgie und Patrick Alex Istrate, alle von Rumänien, in Dintikon, Bächenmoosstrasse 49
6.2 Herr und Frau Yildirim und Özlem Anda mit den Kindern Elif Fehime und Erva Zeynep Anda, alle von der Türkei, in Dintikon, Langelenstrasse 51 - Kenntnisnahme der Information über den Überweisungsantrag zur Einführung einer Schulsozialarbeit
Die Beschlüsse der Traktanden 1 bis 5 unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung im Lenzburger Bezirksanzeiger, verlangt werden. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Die Zusicherungen der Gemeindebürgerrechte unterstehen nicht dem Referendum.
Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2024 veröffentlicht:
ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. Juni 2024
- Genehmigung Budget 2025 der Ortsbürgergemeinde Dintikon
Die vorgenannten Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung im Lenzburger Bezirksanzeiger, verlangt werden. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Die Zusicherungen der Ortsbürgerrechte unterstehen nicht dem Referendum.
Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024